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AGBs

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

  1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anderslautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.
  2. Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, sofern sie nicht in besonderen Vereinbarungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  3. Unsere Angebote sind stets unverbindlich: Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd maßgebend.
  4. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen kann eine strengere Haftung nur abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich garantiert haben. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentum vor; sie dürfen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Entwürfe, Zeichnungen usw. können wir in Rechnung stellen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
  6. Nebenabreden und Vertretern erteilte Aufträge, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.
  7. Sämtliche Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

II. Auftragserteilung

  1. Mündlich oder durch Datenfernübertragung erteilte Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen  oder Dienstleistungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen.
  2. Bei größeren Aufträgen lauten die Konditionen:
    •  1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,
    •  1/3 Anzahlung nach Meldung der Versandbereitschaft
    •  1/3 mit  30 Tagen Ziel ab Rechnungsdatum.
  3. Dienstleistungen, Montagen und sonstige Tätigkeiten, die in der Hauptsache Lohnaufwendungen darstellen: sofort nach Erhalt der Rechnung bar oder mittels Bankscheck ohne jeden Abzug frei unserer Zahlungsstelle.
  4. Die Zahlung hat in € zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wurde.
  5. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bei Kaufleuten berechnen wir die Zinsen vom Tage der Fälligkeit unserer Forderung an, bei Nichtkaufleuten vom Tage des Zugangs der ersten Mahnung.
  6. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, die Lieferung zurückzuhalten. Außerdem steht uns das Recht zu, nach Friststellung vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  7. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
  8. Ändern sich die Herstellungskosten ( Materialkosten, Lohnkosten usw.) während der Auftragsabwicklung, behalten wir uns eine neue Preisstellung vor.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentums an allen von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehender Ansprüche vor, auch wenn bei Händlerbestellern ein Weiterverkauf stattgefunden hat. Der Händlerbesteller hat in jedem Fall das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegenüber dem Drittbesteller ausdrücklich wahrzunehmen.  Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sind wir befugt, ohne gerichtliche Inanspruchnahme die Ware an uns zu nehmen oder die Absendung zu verlangen.
  2. Der Käufer hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der in  unserem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstigen Beschlagnahmen, unverzüglich mitzuteilen.
  3. Lässt das Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, können wir vom Käufer die Bestellung anderer gleichwertiger Sicherheiten verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Sicherung unserer Forderungen notwendig und rechtlich zulässig sind und uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche geltend machen, die den Bestand unserer Sicherheit gefährden.

V. Lieferfrist

  1. Die Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Ansonsten sind wir bemüht, die Lieferzeit einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist.

VI. Lieferung

  1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Das gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Werden auf Wunsch des Käufers Waren nicht ausgeliefert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit der Einlagerung in unser Lager oder ein anderes Lager auf den Käufer über.
  2. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei.
  3. Bei Selbstabholung von der Lieferstelle obliegt dem Abnehmer bzw. seinem Beauftragten das Beladen der Fahrzeuge. Dabei sind die Gefahrgutvorschriften einzuhalten.
  4. Soweit unsere Mitarbeiter bei Ladevorgängen behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Abnehmers und nicht als unsere Erfüllungshilfen.
  5. Frachterhöhungen nach Vertragsabschluss sowie Extrakosten, die durch Behinderung oder Verzögerung des Transportes durch von uns nicht zu vertretende Umstände entstehen, gehen zu Lasten des Abnehmers. Nehmen wir Waren ganz oder teilweise zurück, trägt der Abnehmer die dadurch entstandenen Kosten, ohne dass es auf den Grund der Rücknahme ankommt.
  6. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Bei Warenlieferungen, soweit es sich nicht um Maschinen handelt, hat der Auftraggeber die von uns gelieferte Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu überprüfen.
  2. Festgestellte Mängel hat der Käufer uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
  3. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 3 Monate ab Inbetriebnahme. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme durch Umstände, die der Käufer veranlasst oder zu vertreten hat, so beginnt die Gewährleistungspflicht von 6 Monaten spätestens 1 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
  4. Für alle nicht von uns hergestellten Teile und Zubehör, wie etwa Elektromotoren, Kühl- und Schaltaggregate usw. gelten nur die Garantiebestimmungen der Unterlieferanten.
  5. Soweit wir haften, erstreckt diese sich unter Ausschluss weiterer Ansprüche darauf, dass wir verpflichtet sind, nach unserer Wahl die beanstandete Teile neu zu liefern oder instand zu setzen.
  6. Reparaturen, Nachbesserungen und Instandsetzungsarbeiten müssen ausschließlich von unseren Fachkräften ausgeführt werden. Ausgewechselte Maschinen oder Teile gehen wieder in unser Eigentum über.
  7. Für gebrauchte Maschinen und Teile wird keine Haftung übernommen. Ferner nicht für Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.
  8. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretender Unmöglichkeit sind, außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind.
  9. Die Beweislast für alle Voraussetzungen einer Mängelrüge trägt in allen Fällen der Auftraggeber.
  10. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Wird dies vom Auftraggeber verweigert, so sind wir der Haftung enthoben.
  11. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf  nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden.

VIII. Reinheits- und Eignungsangaben

  1. Soweit unsere Produktinformation keine Verwendungshinweise enthält, muss der Verwender prüfen, ob unsere Produkte zu den von ihm vorgesehenen Zwecken geeignet sind.
  2. Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den Spezifikationen, wie sie in der Produktinformation oder auf dem Etikett abgedruckt sind. Bei Abweichungen sind die Angaben auf dem Etikett maßgebend. Die Garantie oder Spezifikation, die sich nur auf die genannten Stoffe und Werte erstreckt, bezieht sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte; sie beinhaltet keine Absicherung gegen etwaige Mängelfolgeschäden. Die angegebenen Werte beruhen auf unseren Prüfungsvorschriften. Wir behalten uns vor, die Prüfverfahren zu ändern.
  3. Die in der Produktinformation aufgeführten allgemeinen Stoffdaten dienen der Information und sind für die gelieferte Qualität nicht verbindlich. Alle Daten wurden sorgfältig recherchiert, wobei wir allerdings keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen können.

IX. Beratung

  1. Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von dem Erfordernis, unsere Präparate in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

X. Anzuwendendes Recht

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Erfüllungsort

  1. Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Hanau als Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand.

XII. Nebenabreden

  1. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

XIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer  Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Dr. Bilger Umweltconsulting GmbH
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